Faltbootfreunde Brühl e.V.
Kanu-Club – gegr. 1938 Mitglied des Deutschen Kanu-Verbandes
Bootshaus: Brühl-Heide, Heider-Bergsee, Seeweg 3; 50321 Brühl
Tel./Fax: 02232 29689 Internet: www.ffb-bruehl.de
FFB Datenschutzordnung
Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und in manueller Dokumentation genutzt. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) sowie der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Prüfung des gesetzlichen Grundlagen (BDSG-neu und DSGVO) stellt der Verein fest, dass:
- weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- die notwendigen Daten zur Mitgliederverwaltung (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) keine „sensiblen Daten“ enthalten
- „sensible Daten“ nur aufgrund vorheriger Einverständniserklärung der Mitglieder freiwillig erfasst werden
- personenbezogene Daten nicht zum Zweck geschäftsmäßiger Übermittlung dienen (Datenhandel).
Somit liegt keine gesetzliche Verpflichtung vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Vereinsvorstand kümmert sich daher selbst um die Einhaltung des Datenschutzes durch den Verein.
Folgende Daten sind notwendige Daten zur Verfolgung der Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Bei Minderjährigen eine Notfallrufnummer eines Sorgeberechtigten.
Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind freiwillig
Zu den freiwilligen Daten gehören Telefonnummern und E-Mail- Adressen zum Sicherstellen einer schnellen Kommunikation. Angaben zu körperlichen Beeinträchtigungen oder Allergien müssen mitgeteilt werden soweit sie für die Ausübung des Sports beachtet werden müssen.
Die Datenbeschaffung erfolgt durch Befragung oder Ausfüllen von Formularen, in der Regel durch den Aufnahmeantrag.
Die Speicherung erfolgt in EDV-Dateien:
Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten Vollzugriff auf die persönlichen Daten sowie die für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten. Der Zugriff beinhaltet eine Schreibberechtigung für Daten zur Beitragszahlung. Die Übungsleiter erhalten Lesezugriff auf die Adressdaten aller Mitglieder, die erfasste Notfallrufnummer bei Minderjährigen sowie die Angaben zu körperlichen Beeinträchtigungen oder Allergien.
Der Verein erhebt und nutzt personenbezogene Daten von Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern, Buchhaltern, Kassenprüfern sowie weiteren Funktionsträgern des Vereins, soweit diese Daten für die Verwirklichung der Vereinsziele, die Betreuung von Mitgliedern sowie die Verwaltung des Vereins notwendig sind.
Die Offenbarung personenbezogener Daten in Aushängen und Vereinspublikationen beschränkt sich auf die Bekanntgabe von Mannschaftsaufstellungen und Wettkampfergebnissen sowie die dienstliche Erreichbarkeit von Funktionsträgern.
Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an andere Vereine nur übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des eigenen Vereins oder des anderen Vereins zu verwirklichen, beispielsweise bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen anderer Vereine. Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Landessportbund werden notwendige personenbezogene Daten übermittelt zur Wahrung des Versicherungsschutzes für die Vereinsmitglieder sowie zur Erlangung von Zuwendungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks.
Hinweis zu Kontodaten
Kontodaten werden, soweit ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wird, im Rahmen der Abrechnung von Beiträgen und Gebühren gespeichert. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass auch die Kontodaten von Vereinsmitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, durch den Kontoauszug dem Verein bekannt werden und bei elektronischem Kontoauszug auch gespeichert werden.
Eine Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken findet nicht statt. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung, beispielsweise im Rahmen einer Abstimmung über den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages.
Veröffentlichungen im Internet
Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und Zuname veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern wird ein Kontaktformular über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt an den jeweiligen Funktionsträger weitergeleitet wird. Weitergehende personenbezogene Daten (Vita) der Funktionsträger werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.
Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen werden die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekanntgegeben. Soweit für die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang des Mitgliedes bekanntgegeben. Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit dem Aufnahmeantrag. Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen
Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Veranstaltungen unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12):
„Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“
Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht, wenn es sich um einen Bericht über eine sowieso öffentliche Veranstaltung handelt und schutzwürdige Interesse der Mitglieder dem nicht entgegen stehen.
Eine Datenübermittlung zum Zwecke der Wahlwerbung findet nicht statt.
Verlangen Gemeindeverwaltungen im Rahmen der Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungen die Vorlage von Listen mit Namen der Betroffenen, ist der Verein zur Übermittlung entsprechender notwendiger Daten berechtigt.
Nutzungsstatistik und Verbesserung der Darstellung (Webanalyse)
Mit Ihrer Einwilligung benutzen wir die Webanalyse-Software Matomo zum Erstellen von Nutzungsstatistiken und zur darauf basierenden Verbesserung der Darstellung der Website.
Zur Webanalyse nutzen wir Matomo nicht mit Cookies, sondern in der Variante mit JavaScript-Fingerprinting. Dabei wird aus Ihren beim Aufruf der Website übermittelten Geräteinformationen (anonymisierte IP-Adresse, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browsertyp, Browser-Erweiterungen, Browser-Sprache) von Matomo ein „Fingerabdruck“ berechnet, um einzelne Besucherinnen und Besucher und damit Aufrufe der Website voneinander zu unterscheiden.
Der Fingerprint wird zusammen mit den folgenden Informationen verarbeitet, um pseudonyme Benutzerprofile zu erstellen:
- Die oben genannten Geräteinformationen, aus denen auch der Fingerprint erstellt wird.
- ungefährer Standort des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- besuchte Unterseiten
- Ladezeit für Unterseiten
- Website, von der Sie auf die Seite gelangten (Referrer)
- Verweildauer auf der Website
Die pseudonymen Benutzerprofile werden zu aggregierten, das heißt nicht nutzerbeziehbaren Auswertungen zusammengefasst, zum Beispiel darüber, welche Unterseiten wie häufig und mit welchen Geräten besucht werden. Dadurch können wir messen, wie beliebt unsere Seiten sind (Nutzungsstatistiken) und die Darstellung der Website verbessern, etwa für mobile Geräte.
Um eine für diese Zwecke nicht erforderliche Profilbildung zu verhindern, erkennt Matomo Sie bereits nach 30 Minuten nicht mehr als den selben Besucher. Zudem anonymisiert Matomo die gespeicherten Fingerprints nach 24 Stunden und generiert anschließend neue Fingerprints unter Zuhilfenahme eines Zufallsverfahrens.
Rechtsgrundlage: Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO)
Wenn Ihr Browser über den Do-Not-Track-Standard mitteilt, dass Sie Tracking widersprechen, erfassen wir Ihren Besuch nicht. Wir behandeln ihn also wie eine nicht erteilte Einwilligung.
Tracking verweigern:
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Speicherdauer: maximal 24 Stunden (Speicherung endet mit Anonymisierung)
Widerruf der Einwilligung: Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Webanalyse, können Sie nachfolgend per Mausklick jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Widerrufs-Cookie abgelegt, wodurch Matomo Sie nicht wiedererkennt. Bitte beachten Sie, dass die vollständige Löschung Ihrer Cookies im Browser zur Folge hat, dass auch das Widerrufs-Cookie gelöscht wird und bei einem späteren Besuch von Ihnen erneut aktiviert werden muss.
Stand: 27.09.2021